Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.2012 - 8 B 49.12 (8 B 17.12)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17634
BVerwG, 25.06.2012 - 8 B 49.12 (8 B 17.12) (https://dejure.org/2012,17634)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2012 - 8 B 49.12 (8 B 17.12) (https://dejure.org/2012,17634)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2012 - 8 B 49.12 (8 B 17.12) (https://dejure.org/2012,17634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,17634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 1 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde mit sachlichen Angriffen gegen die Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 8 B 49.12
    Gegen rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte sind außerordentliche Rechtsbehelfe nur dann zulässig, wenn sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sind (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 08.02.2006 - 2 BvR 575/05

    Gegenvorstellung gegen Abänderungsbeschluss gem § 707 ZPO hält Monatsfrist des §

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 8 B 49.12
    Es widerspräche der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit, neben der nunmehr ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) eine Gegenvorstellung als ungeschriebenen außenordentlichen Rechtsbehelf gegen rechtskräftige Entscheidungen zuzulassen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 - NJW 2006, 2907; BVerwG, Beschluss vom 28. März 2008 - BVerwG 8 B 20.08 - juris).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 8 B 49.12
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist aber dann festzustellen und gegeben, wenn auf den Einzelfall bezogene Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (stRspr; BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 8 B 49.12
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, soweit sie entscheidungserheblich sind (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. - BVerfGE 87, 363 ; BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267; jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 8 B 49.12
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, soweit sie entscheidungserheblich sind (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. - BVerfGE 87, 363 ; BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267; jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.2008 - 8 B 20.08

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine rechtskräftige

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 8 B 49.12
    Es widerspräche der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit, neben der nunmehr ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) eine Gegenvorstellung als ungeschriebenen außenordentlichen Rechtsbehelf gegen rechtskräftige Entscheidungen zuzulassen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 - NJW 2006, 2907; BVerwG, Beschluss vom 28. März 2008 - BVerwG 8 B 20.08 - juris).
  • BVerwG, 04.05.2012 - 8 B 17.12

    Verpflichtung zur Restitution von Grundstücken und Inventar eines ehemaligen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2012 - 8 B 49.12
    Die Anhörungsrüge der Klägerinnen gegen den Beschluss des Senats vom 4. Mai 2012 - BVerwG 8 B 17.12 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 27.05.2016 - 3 B 25.16

    Gegenvorstellung; Unstatthaftigkeit; ungeschriebener außerordentlicher

    Es widerspräche der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit, gegen rechtskräftige Entscheidungen neben der ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge (§ 152a VwGO), die der Kläger nicht erhoben hat und fristgemäß nicht mehr erheben könnte, eine Gegenvorstellung als ungeschriebenen außerordentlichen Rechtsbehelf zuzulassen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 [ECLI:DE:BVerfG:2006:rk20060208.2bvr057505] - NJW 2006, 2907; BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2008 - 8 B 20.08 - juris und vom 25. Juni 2012 - 8 B 49.12 - juris Rn. 4; dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Februar 2015 - 1 BvR 1948/12 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2022 - 13 ME 435/21

    Abänderungsbefugnis; Anhörungsrüge; Antragsfrist; Ausland; Bekanntgabe;

    a) Offenbleiben kann, ob die Gegenvorstellung als solche ( generell) unstatthaft und deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der durch Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395, induzierten Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO (vgl. Anhörungsrügengesetz vom 9.12.2004 (BGBl. I. S. 3220)) gegen mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen - im Wege eines "beredten Schweigens" im Übrigen - zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung als ungeschriebener außerordentlicher Rechtsbehelf nicht mehr zuzulassen ist (vgl. diese Annahme in BVerwG, Beschl. v. 11.4.2017 - BVerwG 6 C 28.16 -, juris Rn. 2, v. 25.8.2014 - BVerwG 5 B 24.14 -, juris Rn. 2, v. 24.5.2013 - BVerwG 5 B 36.13 -, juris Rn. 3, v. 5.7.2012 - BVerwG 5 B 24.12, 5 PKH 5.12 -, juris Rn. 2, v. 11.1.2007 - BVerwG 8 KSt 17.06 -, juris Rn. 3, v. 25.6.2012 - BVerwG 8 B 49.12 - juris Rn. 4, und v. 28.3.2008 - BVerwG 8 B 20.08 -, juris Rn. 1; letztere beiden jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 8.2.2006 - 2 BvR 575/05 -, NJW 2006, 2907, juris Rn. 5, der jedoch eine lediglich auf die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Gegenvorstellung beschränkte Aussage enthielt, die sich möglicherweise nicht auf die Zulässigkeit der Gegenvorstellung überhaupt erstreckte; BVerfG, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 BvR 848/07 -, BVerfGE 122, 190, NJW 2009, 829, juris Rn. 33 ff., sieht demgegenüber weder verfassungs- noch einfachrechtliche Gründe für eine generelle Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs der Gegenvorstellung).
  • VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.882

    Erfolglose Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen Ablehnung eines

    Es kann dabei dahinstehen, ob die Gegenvorstellung bereits unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (BVerwG, B.v. 28.3.2008 - 8 B 20.08 - juris; B.v. 25.6.2012 - 8 B 49.12 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 31.16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzgl. Rückübertragung eines

    Es widerspräche der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit, neben der nunmehr in § 152a VwGO ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge eine Gegenvorstellung als ungeschriebenen außenordentlichen Rechtsbehelf gegen rechtskräftige Entscheidungen zuzulassen (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 8 B 49.12 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 30.16

    Nachweis der nicht ausreichenden Berücksichtigung des Klägervorbringens im Rahmen

    Es widerspräche der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit, neben der nunmehr in § 152a VwGO ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge eine Gegenvorstellung als ungeschriebenen außenordentlichen Rechtsbehelf gegen rechtskräftige Entscheidungen zuzulassen (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 8 B 49.12 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 19.09.2012 - 5 AV 2.12

    Antrag auf Tatsachenberichtigung und Beschlussergänzung

    Der ungeschriebene außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung ist, jedenfalls soweit er wie hier die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt, neben der nunmehr ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) schon nicht statthaft (vgl. etwa Beschlüsse vom 5. Juli 2012 - BVerwG 5 B 24.12 - juris Rn. 2 und vom 25. Juni 2012 - BVerwG 8 B 49.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.08.2012 - 8 B 66.12

    Anfechtbarkeit der Entscheidung einer Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge der Klägerinnen gegen den Beschluss des Senats vom 25. Juni 2012 - BVerwG 8 B 49.12 - und ihre Gegenvorstellung werden verworfen.
  • BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 27.16

    Nachweis der nicht ausreichenden Berücksichtigung des Klägervorbringens im Rahmen

    Es widerspräche der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit, neben der nunmehr in § 152a VwGO ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge eine Gegenvorstellung als ungeschriebenen außenordentlichen Rechtsbehelf gegen rechtskräftige Entscheidungen zuzulassen (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 8 B 49.12 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 29.16

    Nachweis der nicht ausreichenden Berücksichtigung des Klägervorbringens im Rahmen

    Es widerspräche der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit, neben der nunmehr in § 152a VwGO ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge eine Gegenvorstellung als ungeschriebenen außenordentlichen Rechtsbehelf gegen rechtskräftige Entscheidungen zuzulassen (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 8 B 49.12 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 28.16

    Nachweis der nicht ausreichenden Berücksichtigung des Klägervorbringens im Rahmen

    Es widerspräche der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit, neben der nunmehr in § 152a VwGO ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge eine Gegenvorstellung als ungeschriebenen außenordentlichen Rechtsbehelf gegen rechtskräftige Entscheidungen zuzulassen (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 8 B 49.12 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2019 - 1 O 102/19

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen Beschwerdeentscheidung bzgl.

  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 10 C 19.614

    Keine Geltendmachung der inhaltlichen Unrichtigkeit einer Entscheidung im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 15 AS 273/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2019 - L 15 AS 28/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2017 - L 15 AS 171/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2017 - L 15 P 38/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht